Beim Stromanbieter wechseln musst du vor allem auf Kündigungsfrist, Laufzeit, Preisgarantie und Bonusbedingungen achten. Der Wechsel selbst ist kostenlos, der Strom fließt ohne Unterbrechung weiter, und technisch klappt er seit Juni 2025 sogar innerhalb von 24 Stunden.
Inhalt
Den offiziellen Ablauf beschreibt die Bundesnetzagentur zum Lieferantenwechsel. Hier bekommst du meine Checkliste, damit du keine Falle übersiehst.
Stromanbieter wechseln: Was du vorher beachten solltest
Bevor du vergleichst, schnapp dir deine letzte Jahresabrechnung. Darauf stehen alle Daten, die du brauchst:
- Jahresverbrauch in kWh (für einen fairen Vergleich)
- Zählernummer und am besten die Marktlokations-ID (MaLo-ID)
- Name und Kundennummer deines aktuellen Anbieters
- Laufzeit und Kündigungsfrist deines Vertrags
Prüf auf der Rechnung gleich mit, ob alles stimmt. Wie das geht, zeigt unser Ratgeber Stromrechnung prüfen.
Kündigungsfrist und Laufzeit: die wichtigsten Regeln
| Vertrag | Kündigung |
|---|---|
| Grundversorgung | jederzeit mit 2 Wochen Frist |
| Sondervertrag ab 1. März 2022 (nach Erstlaufzeit) | jederzeit mit max. 1 Monat Frist |
| Sondervertrag vor 1. März 2022 | max. 3 Monate vor Laufzeitende, Verlängerung um max. 1 Jahr |
| Bei Preiserhöhung | Sonderkündigung bis zum Inkrafttreten |
Eine Erstlaufzeit darf höchstens zwei Jahre dauern. Hast du einen Preisbrief bekommen, kannst du oft sofort raus, alles dazu im Beitrag zum Sonderkündigungsrecht beim Strom.
Sitzt du noch in der Grundversorgung, bist du besonders flexibel. Und meist zahlst du dort auch deutlich mehr als nötig.
Tarif vergleichen: Darauf kommt es an
Preis ohne Bonus rechnen
Viele Tarife wirken nur durch einen Neukundenbonus günstig. Im zweiten Jahr wird es dann oft teuer. Filtere im Vergleich zuerst ohne Bonus und schau dir an, was Arbeitspreis und Grundpreis wirklich kosten. Mehr zu den Tricks liest du beim Neukundenbonus beim Strom.
Preisgarantie genau lesen
Eine „eingeschränkte“ Preisgarantie schützt oft nur vor Erhöhungen des Anbieteranteils. Steuern, Umlagen und Netzentgelte dürfen trotzdem durchgereicht werden. Wie stark Letztere sich ändern, siehst du bei den Netzentgelten 2027.
Finger weg von Vorkasse
Zahlst du ein Jahr im Voraus, ist das Geld bei einer Insolvenz des Anbieters womöglich weg. Monatliche Abschläge sind sicherer. Was im Pleitefall passiert, erklärt unser Beitrag zur Ersatzversorgung beim Strom.
Spezialfälle: Wärmepumpe, E-Auto, dynamische Tarife
Hast du ein Smart Meter und kannst deinen Verbrauch verschieben, lohnt ein Blick auf einen dynamischen Stromtarif. Mit Wärmepumpe gibt es eigene Heizstromtarife.
So läuft der Wechsel Schritt für Schritt
- Neuen Tarif abschließen und den neuen Anbieter mit der Kündigung beauftragen. Er braucht dafür eine Vollmacht.
- Bestätigung abwarten: Der neue Lieferant muss dir unverzüglich in Textform bestätigen, ob und wann die Belieferung beginnt.
- Zählerstand ablesen am Wechseltag und an Netzbetreiber und beide Anbieter melden. Ein Foto mit Datum ist ideal.
- Schlussrechnung prüfen: Der alte Anbieter muss abrechnen und Guthaben auszahlen.
Bei einer Sonderkündigung wegen Preiserhöhung kündigst du besser selbst, damit die Frist sicher eingehalten wird. Die Kündigung muss dann bis zum Inkrafttreten beim Versorger angekommen sein.
Typische Fehler beim Wechsel
- Zu spät gekündigt: Entscheidend ist der Zugang, nicht das Absendedatum.
- Abschlag nicht geprüft: Werbepreise enthalten oft den Bonus, die echte Monatsrate liegt höher. Rechne nach mit Abschlag Strom berechnen.
- Daten am Telefon herausgegeben: Gib Zählernummer und Vertragsdaten nur an Stellen, die du selbst kontaktiert hast. Ein untergeschobener Vertrag lässt sich innerhalb von 14 Tagen widerrufen.
- Bonus-Bedingungen ignoriert: Ein Bonus „nach 12 Monaten“ zählt oft ab Lieferbeginn, nicht ab Vertragsschluss.
Klappt etwas nicht, beschwerst du dich zuerst schriftlich beim Anbieter. Hilft das nicht innerhalb von vier Wochen, ist die Schlichtungsstelle Energie für dich kostenlos. Den genauen Beschwerdeweg erklärt die Bundesnetzagentur.
Häufige Fragen
Kann beim Wechsel der Strom ausfallen?
Nein. Klappt etwas nicht, übernimmt automatisch der Grundversorger, du sitzt nie im Dunkeln.
Kostet der Wechsel etwas?
Nein, Kündigung und Lieferantenwechsel sind für Haushalte gesetzlich kostenlos (§ 20a EnWG).
Wie oft darf ich wechseln?
So oft du willst, solange du die Kündigungsfristen einhältst. 2024 haben rund 7,1 Millionen Stromkunden gewechselt, ein Rekord.