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Gas wird zum 1. Januar 2027 teurer? So reagierst du rechtzeitig

Blaue Gasflamme am Herd als Symbol für die Gaspreiserhöhung im Januar 2027

Eine Gaspreiserhöhung zum Januar 2027 ist bei vielen Versorgern wahrscheinlich: Verivox rechnet je nach Tarif mit 10 bis 20 % höheren Gaspreisen zum Jahreswechsel. Die gute Nachricht: Mit einem Preisbrief bekommst du ein Sonderkündigungsrecht und kannst rechtzeitig wechseln.

Inhalt
  1. Warum steigen die Gaspreise zum Jahreswechsel?
  2. Gaspreiserhöhung im Januar 2027: Diese Fristen gelten
  3. So nutzt du dein Sonderkündigungsrecht
  4. Gaskosten trotzdem im Griff behalten
  5. Häufige Fragen

Welche Fristen dein Versorger einhalten muss, hat die Verbraucherzentrale übersichtlich zusammengefasst. Die wichtigsten Punkte findest du hier.

Warum steigen die Gaspreise zum Jahreswechsel?

  • Großhandel: Die Einkaufspreise sind seit Beginn des Iran-Kriegs deutlich gestiegen. Versorger geben das jetzt weiter.
  • Gasnetzentgelte: Sie steigen im Schnitt um etwa 3 %, bei 20.000 kWh rund 19 € brutto im Jahr. Mehr dazu bei den Netzentgelten 2027.
  • CO2-Preis: Er bleibt 2027 stabil bei 55 bis 65 € pro Tonne, treibt den Preis also nicht zusätzlich. Hintergründe im Artikel zum CO2-Preis 2027.

Wichtig: Die 10 bis 20 % sind eine Prognose, keine feste Zahl. Was du wirklich zahlst, steht nur in deinem Preisbrief.

Zur Einordnung: Im Frühjahr 2025 lag der durchschnittliche Gaspreis für Haushalte laut Bundesnetzagentur bei rund 12,13 ct/kWh. Liegt dein neuer Arbeitspreis deutlich darüber, lohnt der Vergleich umso mehr. Seit 1. Januar 2026 ist zudem die Gasspeicherumlage weggefallen, das sollte sich längst in deinem Preis zeigen.

Wo die Netzentgelte besonders steigen

Überdurchschnittlich teurer wird das Gasnetz in Berlin, Hamburg, Rheinland-Pfalz und Brandenburg. In Sachsen und Thüringen sinken die Entgelte leicht.

Gaspreiserhöhung im Januar 2027: Diese Fristen gelten

Grundversorgung Sondervertrag
Ankündigung mind. 6 Wochen vorher, öffentlich und per Brief mind. 1 Monat vorher
Form Brief Brief oder E-Mail, wenn vereinbart
Kündigen bis Inkrafttreten Inkrafttreten

Bei einer Erhöhung zum 1. Januar muss deine Kündigung also spätestens am 31. Dezember beim Versorger sein. Entscheidend ist der Zugang, nicht das Absendedatum.

Ein Hinweis nur im Kundenportal reicht laut BGH nicht. Fehlt der konkrete Anlass der Erhöhung, kann sie sogar unwirksam sein.

So nutzt du dein Sonderkündigungsrecht

  1. Preisbrief genau lesen: alter und neuer Arbeits- und Grundpreis, Datum, Anlass.
  2. Neuen Preis mit deinem Jahresverbrauch hochrechnen. Steht dein Verbrauch in m³, hilft unsere Anleitung Kubikmeter Gas in kWh umrechnen.
  3. Selbst kündigen, in Textform (E-Mail reicht). Die Verbraucherzentrale bietet dafür einen Musterbrief zur Sonderkündigung.
  4. Neuen Tarif abschließen und den Zählerstand zum Wechseltag notieren.

Profi-Tipp: Kündige zusätzlich vorsorglich ordentlich zum nächstmöglichen Termin. So endet der Vertrag auch dann, wenn die Sonderkündigung zu spät ankommt.

Wechselst du ohne neuen Vertrag nicht rechtzeitig, landest du in der Grundversorgung, und die ist oft teurer.

Gaskosten trotzdem im Griff behalten

Ein guter Tarif ist der größte Hebel, aber nicht der einzige. Mit Heizverhalten, Thermostat und hydraulischem Abgleich holst du oft noch einiges raus. Alle Tipps findest du in unserem Ratgeber Gaskosten senken.

Prüf außerdem, ob dein Verbrauch im normalen Bereich liegt: Unser Beitrag zum Gasverbrauch pro Quadratmeter hilft beim Einordnen. Und wenn der Preis steigt, passt oft auch der Abschlag nicht mehr.

Häufige Fragen

Gilt das Sonderkündigungsrecht auch, wenn nur Netzentgelte steigen?

Ja, der Grund der Erhöhung spielt keine Rolle. Jede Preiserhöhung berechtigt dich zur Kündigung.

Was passiert mit meinem Bonus bei einer Sonderkündigung?

Ein Ausschluss des Bonus bei berechtigter Kündigung ist nach Ansicht der Verbraucherzentralen unwirksam. Details im Beitrag Sonderkündigung und Bonus verloren.

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