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Gebäudemodernisierungsgesetz: Darf die Gasheizung jetzt doch bleiben?

Gasheizung im Heizungskeller nach dem Gebäudemodernisierungsgesetz

Ja, mit dem Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) darfst du wieder frei wählen, auch eine neue Gas- oder Ölheizung. Die 65-%-Erneuerbare-Pflicht und das Betriebsverbot für alte Kessel sind gestrichen, dafür kommt ab 2029 eine schrittweise Bio-Pflicht für neue fossile Heizungen.

Inhalt
  1. Was das Gebäudemodernisierungsgesetz ändert
  2. Die Bio-Treppe für neue Gas- und Ölheizungen
  3. Mieter und Vermieter: 50/50 ab 2028
  4. Lohnt sich die Wärmepumpe trotzdem?
  5. Häufige Fragen

Das Gesetz ersetzt das bisherige Gebäudeenergiegesetz (GEG). Eine gute Übersicht für Hausbesitzer bietet Stiftung Warentest.

Was das Gebäudemodernisierungsgesetz ändert

Bundestag und Bundesrat haben das Gesetz am 10. Juli 2026 beschlossen, seit Ende Juli 2026 gelten die neuen Heizungsregeln. Das sind die wichtigsten Punkte:

Bisher (GEG) Jetzt (GModG)
Neue Heizung mit 65 % erneuerbarer Energie entfällt, Gas und Öl wieder erlaubt
Betriebsverbot für über 30 Jahre alte Kessel gestrichen
Enddatum fossiler Betrieb 2044 entfällt, ab 2045 klimaneutrale Brennstoffe über eine Quote
Beratungspflicht vor Einbau fossiler Heizung entfällt

Die Bio-Treppe für neue Gas- und Ölheizungen

Baust du jetzt eine neue Gas- oder Ölheizung ein, musst du ab 2029 einen wachsenden Anteil an Biomethan, Bioöl oder Wasserstoff nutzen (§ 43 GModG):

  • ab 2029: 10 %
  • ab 2030: 15 %
  • ab 2035: 30 %
  • ab 2040: 60 %

Alternativ erfüllst du die Pflicht mit Solarthermie oder einer Wärmepumpen-Hybridheizung. Rechne damit, dass Biogas und Bioöl teurer sind als fossile Brennstoffe, dazu kommt der CO2-Preis. Wie es da weitergeht, liest du beim CO2-Preis 2027.

Was gilt für bestehende Heizungen?

Deine laufende Heizung darf weiterlaufen und repariert werden. Ab 2028 soll aber eine Grüngas- und Grünheizölquote für Brennstoffhändler gelten, die Details regelt ein eigenes Gesetz. Das kann sich auf deinen Gaspreis auswirken, wie aktuell bei der Gaspreiserhöhung zum Januar 2027.

Mieter und Vermieter: 50/50 ab 2028

Baut dein Vermieter eine neue Gas- oder Ölheizung ein, teilt ihr euch ab 2028 die Gasnetzentgelte und CO2-Kosten je zur Hälfte. Ab 2029 gilt das auch für Mehrkosten der Bio-Brennstoffe, begrenzt auf einen Anteil von 30 %.

Bei einer Wärmepumpe darf der Vermieter die Kosten nur voll umlegen, wenn sie eine Jahresarbeitszahl von mindestens 2,5 erreicht. Für bestehende Heizungen bleibt das Stufenmodell bei den CO2-Kosten für Mieter.

Warum die Netzentgelte dabei eine Rolle spielen: Je weniger Haushalte am Gasnetz hängen, desto höher dürften die Kosten pro Kunde werden. Schon 2027 steigen sie im Schnitt um rund 3 %, mehr dazu bei den Netzentgelten 2027. Plane deshalb bei einer neuen Gasheizung nicht nur den Kaufpreis, sondern die Betriebskosten über 20 Jahre ein.

Lohnt sich die Wärmepumpe trotzdem?

Oft ja, denn die Förderung bleibt: 30 % Grundförderung plus Boni. Wer eine alte Öl- oder Gasheizung tauscht, bekommt derzeit zusätzlich den Klimageschwindigkeitsbonus von 16 %.

Mit kleinem Einkommen steigt der Zuschuss weiter, siehe KfW 458 mit Einkommensbonus. Aber Achtung: Ab 1. Februar 2027 wird schrittweise gekürzt, alle Details im Beitrag zur Heizungsförderung ab Februar 2027.

Die aktuellen Förderbedingungen findest du direkt bei der KfW-Heizungsförderung. Und wenn die Wärmepumpe kommt, lohnt ein Blick auf einen passenden Wärmepumpenstrom-Tarif.

Häufige Fragen

Muss ich meine alte Heizung jetzt tauschen?

Nein, das Betriebsverbot für alte Kessel ist gestrichen. Funktioniert deine Heizung, darf sie weiterlaufen.

Gilt das Gesetz auch für Neubauten?

Ja, ab 2030 müssen alle Neubauten Nullemissionsgebäude sein.

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