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Weniger Zuschuss ab 1. Februar 2027? So sicherst du dir die volle Heizungsförderung

Wärmepumpe vor dem Haus, gefördert mit der Heizungsförderung ab Februar 2027

Bei der Heizungsförderung ab Februar 2027 wird zum ersten Mal gekürzt: Der Förderhöchstbetrag für die erste Wohneinheit sinkt, und der Klimageschwindigkeitsbonus fällt um 4 Prozentpunkte. Wer seine neue Heizung schon plant, sollte den Antrag deshalb möglichst vor dem 1. Februar 2027 stellen.

Inhalt
  1. Was sich bei der Heizungsförderung ab Februar 2027 ändert
  2. Wie viel Zuschuss du verlieren kannst
  3. So stellst du den Antrag noch rechtzeitig
  4. Nach dem Einbau weiter sparen

Die offiziellen Regeln stehen auf der Seite der KfW zur Heizungsförderung 458. Hier bekommst du den Überblick, was sich ändert und wie viel Geld auf dem Spiel steht.

Was sich bei der Heizungsförderung ab Februar 2027 ändert

Baustein Heute Ab 01.02.2027
Förderfähige Kosten 1. Wohneinheit 28.000 € −750 €, danach halbjährlich weiter
Klimageschwindigkeitsbonus 16 % −4 Prozentpunkte, danach halbjährlich weiter
Grundförderung 30 % bleibt (Stand Oktober 2026)
Einkommensbonus bis 40 % bleibt (Stand Oktober 2026)

Die Kürzungen kommen künftig immer zum 1. Februar und 1. August. Für Anträge ab dem 1. August 2028 gibt es den Klimageschwindigkeitsbonus gar nicht mehr.

Wie viel Zuschuss du verlieren kannst

Ein Beispiel: Du tauschst deine funktionierende Ölheizung gegen eine Wärmepumpe für 28.000 € oder mehr, ohne Einkommensbonus.

  • Antrag vor Februar: 30 % + 16 % = 46 % von 28.000 € = 12.880 €
  • Antrag ab Februar: 30 % + 12 % = 42 % von 27.250 € = 11.445 €

Das sind rund 1.400 € weniger, nur weil du ein paar Wochen später dran bist. Mit Einkommensbonus fällt der Unterschied beim Höchstbetrag noch stärker ins Gewicht. Ob du ihn bekommst, liest du bei KfW 458 und dem Einkommensbonus.

Wann du den Klimageschwindigkeitsbonus überhaupt bekommst, hängt von deiner alten Heizung ab: funktionierende Öl-, Kohle-, Gasetagen- oder Nachtspeicherheizung oder eine mindestens 20 Jahre alte Gasheizung.

Achtung bei Wärmepumpen aus Nicht-EU-Produktion

Die KfW plant im 1. Quartal 2027 einen sogenannten Wertschöpfungsbonus. Für Geräte aus Nicht-EU-Produktion könnte die Grundförderung dann zum Beispiel auf 15 % sinken. Das ist noch nicht final, frag deinen Installateur nach dem Herkunftsland.

So stellst du den Antrag noch rechtzeitig

  1. Angebot einholen und eine Bestätigung zum Antrag (BzA) vom Fachbetrieb oder Energieberater erstellen lassen.
  2. Liefer- und Leistungsvertrag mit auflösender oder aufschiebender Bedingung zur KfW-Zusage abschließen. Nachträglich geht das nicht.
  3. Antrag in „Meine KfW“ stellen, bevor die Arbeiten beginnen.
  4. Einbau innerhalb von 36 Monaten nach Zusage abschließen.

Wichtig: Es gibt keinen Rechtsanspruch, die Förderung läuft nur, solange Haushaltsmittel da sind. Welche Regeln für Gas- und Ölheizungen gelten, erklärt unser Beitrag zum Gebäudemodernisierungsgesetz.

Nach dem Einbau weiter sparen

Eine Wärmepumpe braucht Strom, und der Tarif macht viel aus. Schau dir einen eigenen Wärmepumpenstrom-Tarif an und prüfe, ob du als steuerbare Verbrauchseinrichtung reduzierte Netzentgelte bekommst.

Die Netzkosten ändern sich zum Jahreswechsel regional, mehr dazu bei den Netzentgelten 2027. Bleibst du noch beim Gas, wappne dich für die Gaspreiserhöhung zum Januar 2027.

Welche Kosten rund um den Einbau zählen, zeigt unser Überblick förderfähige Kosten bei der Wärmepumpe. Die Eckdaten zur Förderreform fasst auch die Stiftung Warentest zusammen.

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